AOI-Luxusreisen
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Gültig ab: 01.10.2026
für individuell zusammengestellte Luxusreisen
AOI-Luxusreisen (Alpine Ocean Industries GmbH)
Chamerstrasse 172
6300 Zug, Schweiz
info@aoi-luxusreisen.ch
+41 79 541 22 99
www.aoi-luxusreisen.ch
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Alpine Ocean Industries GmbH, Marke AOI-Luxusreisen, Chamerstrasse 172, 6300 Zug, Schweiz (nachfolgend „Veranstalter“) und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend gemeinsam „Kunde“).
1.2 Das Unternehmen ist auf die Planung, Organisation und Durchführung individuell zusammengestellter hochwertiger und luxuriöser Reisen spezialisiert, insbesondere nach Thailand und auf die Malediven.
1.3 Die Reiseleistungen werden individuell nach den Wünschen des Kunden zusammengestellt. Je nach Reise können insbesondere internationale und lokale Flüge, Hotels, Resorts, Privatvillen, Transfers, Inlandsflüge, Speedboote, Wasserflugzeuge, Yachten, private Ausflüge, private Guides, Wellnessleistungen, besondere Erlebnisse und weitere touristische Leistungen enthalten sein.
1.4 Diese AGB gelten ergänzend zur jeweiligen individuellen Offerte, Reisebestätigung und den darin aufgeführten besonderen Reisebedingungen.
1.5 Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
1.6 Zwingende Bestimmungen des Schweizer Rechts bleiben vorbehalten.
2.1 Das Vertragsverhältnis untersteht, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich dem Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
2.2 Soweit die Voraussetzungen einer Pauschalreise erfüllt sind, findet insbesondere das Bundesgesetz über Pauschalreisen (PRG, SR 944.3) Anwendung.
2.3 Für Fragen, die nicht oder nicht abschliessend durch das PRG geregelt sind, gelten insbesondere die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
2.4 Die zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts, insbesondere des Pauschalreisegesetzes, des Obligationenrechts, des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung, bleiben vorbehalten.
3.1 Der Veranstalter erstellt aufgrund der Wünsche und Angaben des Kunden eine individuelle Reiseofferte.
3.2 Die Offerte enthält, soweit zum Zeitpunkt der Erstellung bekannt und möglich, insbesondere:
3.3 Der Reisevertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte bzw. das Reiseangebot verbindlich annimmt und der Veranstalter die Buchung bestätigt oder die für die Buchung erforderlichen Leistungen beim jeweiligen Leistungsträger verbindlich reserviert.
3.4 Eine Buchung ist nach erfolgtem Vertragsschluss verbindlich.
3.5 Soweit eine Leistung aufgrund der individuellen Kundenwünsche erst nach Annahme der Offerte verbindlich beim Leistungsträger reserviert werden kann, ist der Kunde verpflichtet, die hierfür erforderliche Anzahlung bzw. Zahlung fristgerecht zu leisten.
4.1 Der Veranstalter plant die Reise individuell entsprechend den vom Kunden mitgeteilten Wünschen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Planung und Durchführung der Reise relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäss mitzuteilen.
4.3 Dies betrifft insbesondere:
4.4 Kosten und Nachteile, die aufgrund falscher, unvollständiger oder verspätet mitgeteilter Angaben entstehen, können dem Kunden belastet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
5.1 Der Veranstalter kann sowohl Pauschalreisen als auch einzelne Reiseleistungen vermitteln oder verkaufen.
5.2 Ob eine konkrete Buchung als Pauschalreise im Sinne des Schweizer Pauschalreisegesetzes gilt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und nicht allein nach der Bezeichnung des Vertrages.
5.3 Sofern mehrere Reiseleistungen zu einer Pauschalreise verbunden werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gelten die zwingenden Bestimmungen des Schweizer Pauschalreisegesetzes.
5.4 Werden einzelne Leistungen lediglich vermittelt, kann der Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande kommen. In diesem Fall gelten zusätzlich die Vertrags- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
5.5 Der Kunde wird über die Rolle des Veranstalters bzw. Vermittlers und über wesentliche Bedingungen der gebuchten Leistungen informiert.
6.1 Der für die konkrete Reise geschuldete Reisepreis ergibt sich aus der individuellen Reisebestätigung.
6.2 Bei Pauschalreisen werden die gesetzlich erforderlichen Preisangaben entsprechend den Schweizer Vorschriften vorgenommen.
6.3 Der Reisepreis umfasst diejenigen Leistungen, welche in der individuellen Reisebestätigung ausdrücklich als inklusive aufgeführt sind.
6.4 Nicht ausdrücklich erwähnte Leistungen gelten als nicht eingeschlossen.
6.5 Persönliche Ausgaben, zusätzliche Getränke und Mahlzeiten, Trinkgelder, fakultative Leistungen, Visa, persönliche Versicherungen und vergleichbare Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich eingeschlossen wurden.
7.1 Bei verbindlicher Buchung ist grundsätzlich eine Anzahlung von 30 % des gesamten Reisepreises zu leisten.
7.2 Die Anzahlung wird mit dem Gesamtpreis der Reise verrechnet.
7.3 Aufgrund besonderer Bedingungen einzelner Leistungsträger kann für einzelne Reisen oder Reiseleistungen eine höhere Anzahlung oder eine vollständige Vorauszahlung erforderlich sein.
7.4 Eine solche abweichende Zahlungsbedingung wird dem Kunden vor der verbindlichen Buchung mitgeteilt.
7.5 Bei besonders hochwertigen Individualleistungen, insbesondere privaten Villen, exklusiven Resorts, Charterleistungen, Yachten, Privattransfers oder nicht erstattbaren Spezialtarifen, kann eine höhere Vorauszahlung verlangt werden.
8.1 Der verbleibende Reisepreis ist grundsätzlich spätestens 30 Tage vor dem Abreisetag vollständig zu bezahlen.
8.2 Massgebend für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang des geschuldeten Betrages beim Veranstalter.
8.3 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist grundsätzlich der gesamte Reisepreis sofort bzw. innerhalb der in der Buchungsbestätigung angegebenen Frist fällig.
8.4 Bei einzelnen Reiseleistungen können aufgrund der Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers abweichende Zahlungsfristen gelten.
9.1 Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Veranstalter den Kunden schriftlich zur Zahlung auffordern und eine angemessene Nachfrist setzen.
9.2 Nach unbenütztem Ablauf der Nachfrist kann der Veranstalter die ihm nach Schweizer Recht zustehenden Rechte geltend machen.
9.3 Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Veranstalter insbesondere vom Vertrag zurücktreten und die aufgrund der Annullierung tatsächlich anfallenden Kosten geltend machen.
9.4 Der Veranstalter ist berechtigt, Reiseunterlagen und weitere Leistungen erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Verfügung zu stellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10.1 Der Kunde kann die Reise grundsätzlich vor Reisebeginn annullieren.
10.2 Die Annullierung hat schriftlich zu erfolgen. Als Zeitpunkt der Annullierung gilt der Eingang der entsprechenden Mitteilung beim Veranstalter.
10.3 Aufgrund der individuellen und teilweise nicht erstattbaren Reiseleistungen entstehen bei einer Annullierung Kosten.
10.4 Soweit in der individuellen Reisebestätigung keine abweichenden besonderen Bedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Annullierungskosten:
| Zeitpunkt des Eingangs der Annullierung | Annullierungskosten |
|---|---|
| 91 Tage und mehr vor Abreise | 20 % |
| 90–61 Tage vor Abreise | 30 % |
| 60–31 Tage vor Abreise | 50 % |
| 30–15 Tage vor Abreise | 70 % |
| 14–8 Tage vor Abreise | 85 % |
| 7–0 Tage vor Abreise | 100 % |
| Nichterscheinen / No-Show | 100 % |
10.5 Die vorstehende Staffel stellt die vertraglich vereinbarte Annullierungsentschädigung dar, soweit keine besonderen Bedingungen vereinbart wurden.
10.6 Bei individuell zusammengestellten Luxusreisen können einzelne Leistungen bereits bei Buchung oder zu einem früheren Zeitpunkt nicht oder nur teilweise erstattbar sein.
10.7 Dazu gehören insbesondere:
10.8 Soweit für eine einzelne Leistung nachweislich strengere Annullierungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers gelten, können diese dem Kunden auferlegt werden, sofern sie ihm vor Vertragsschluss mitgeteilt wurden.
10.9 Der Veranstalter weist bei der Offerte bzw. Buchungsbestätigung auf besondere Annullierungsbedingungen hin, soweit diese bekannt sind.
10.10 Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
11.1 Soweit aufgrund einer Annullierung ein Rückerstattungsbetrag besteht, wird dieser nach Abschluss der Abrechnung mit den jeweiligen Leistungsträgern zurückerstattet.
11.2 Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang der entsprechenden Zahlungen bzw. Gutschriften der Leistungsträger.
11.3 Nicht erstattbare Leistungen werden nicht zurückerstattet.
11.4 Soweit ein Leistungsträger nur einen Teilbetrag erstattet, wird der tatsächlich erhaltene Betrag an den Kunden weitergeleitet, soweit nicht andere vertragliche Ansprüche des Veranstalters bestehen.
11.5 Eine doppelte Rückerstattung von Beträgen, welche bereits durch einen Leistungsträger, eine Versicherung oder einen sonstigen Dritten erstattet wurden, ist ausgeschlossen.
12.1 Bei besonders exklusiven Individualreisen kann die allgemeine Annullierungsstaffel durch besondere Annullierungsbedingungen ersetzt oder ergänzt werden.
12.2 Dies ist insbesondere zulässig, wenn ein Leistungsträger aufgrund der Art der Leistung eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung verlangt und diese bei einer Annullierung nicht zurückerstattet.
12.3 Solche Bedingungen müssen dem Kunden vor verbindlicher Buchung in geeigneter Form mitgeteilt werden.
12.4 Die individuellen Annullierungsbedingungen sind Bestandteil der Reisebestätigung.
13.1 Änderungen des Reisedatums, der Reisedauer, der Unterkunft, der Flugverbindung, der Zimmer- oder Villenkategorie oder anderer gebuchter Leistungen gelten als Umbuchung.
13.2 Umbuchungen sind nur möglich, soweit die betreffenden Leistungsträger dies zulassen.
13.3 Bei einer Umbuchung können entstehen:
13.4 Diese Kosten werden dem Kunden weiterbelastet, soweit sie tatsächlich anfallen und gesetzlich zulässig sind.
14.1 Soweit gesetzlich zulässig und die jeweiligen Leistungsträger dies erlauben, kann der Kunde eine geeignete Ersatzperson benennen.
14.2 Die Ersatzperson muss sämtliche für die Reise geltenden Voraussetzungen erfüllen.
14.3 Sämtliche durch den Personenwechsel entstehenden tatsächlichen Kosten können dem Kunden belastet werden.
15.1 Für Flugleistungen gelten zusätzlich die Tarif- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
15.2 Flugtickets können je nach Tarif nach Ausstellung nicht, nur eingeschränkt oder nur gegen zusätzliche Kosten geändert oder annulliert werden.
15.3 Insbesondere Sondertarife, Business-Class- und First-Class-Tarife sowie individuell ausgestellte Flugtickets können besonderen Annullierungsbedingungen unterliegen.
15.4 Bei einer Annullierung oder Umbuchung werden die tatsächlich anfallenden Kosten des jeweiligen Leistungsträgers berücksichtigt.
16.1 Für Hotel-, Resort- und Villenbuchungen gelten die jeweils vereinbarten Bedingungen des Leistungsträgers.
16.2 Bei Luxusresorts und Privatvillen können aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit besonders strenge Annullierungsbedingungen gelten.
16.3 Soweit solche Bedingungen zum Zeitpunkt der Buchung bekannt sind, werden sie dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
17.1 Transfers können insbesondere per Fahrzeug, Limousine, Inlandsflug, Wasserflugzeug, Speedboat, Yacht oder sonstigem Verkehrsmittel erfolgen.
17.2 Für diese Leistungen gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
17.3 Änderungen oder Annullierungen können abhängig vom jeweiligen Tarif nicht oder nur gegen zusätzliche Kosten möglich sein.
18.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, über die für die Reise notwendigen gültigen Reisedokumente zu verfügen.
18.2 Dies umfasst insbesondere einen gültigen Reisepass sowie gegebenenfalls erforderliche Visa, Einreisegenehmigungen und sonstige Dokumente.
18.3 Der Veranstalter informiert den Kunden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten über wesentliche ihm bekannte Einreisebestimmungen.
18.4 Einreise- und Visabestimmungen können sich jederzeit ändern. Der Kunde hat diese vor Reiseantritt nochmals zu überprüfen.
18.5 Kann der Kunde wegen fehlender, ungültiger oder unzureichender Reisedokumente nicht reisen, gilt dies grundsätzlich als vom Kunden zu vertretender Nichtantritt, soweit keine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht.
19.1 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich über gesundheitliche Voraussetzungen der Reise zu informieren.
19.2 Der Veranstalter erteilt keine medizinische Beratung.
19.3 Der Kunde ist insbesondere für die erforderlichen Medikamente, Impfungen und medizinischen Vorkehrungen verantwortlich.
19.4 Besondere gesundheitliche oder körperliche Anforderungen sind dem Veranstalter rechtzeitig vor der Buchung mitzuteilen, wenn sie für die Durchführung der Reise relevant sind.
20.1 Der Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Annullierungs- und Reiseversicherung mit ausreichender Deckung.
20.2 Bei hochpreisigen Individualreisen wird insbesondere eine Versicherung empfohlen, welche auch bei erheblichen Annullierungskosten und medizinisch notwendigen Reiseabbrüchen ausreichenden Versicherungsschutz bietet.
20.3 Der Abschluss einer Versicherung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, fällige Zahlungen gegenüber dem Veranstalter fristgerecht zu leisten.
20.4 Die Abwicklung eines Versicherungsfalls erfolgt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Versicherer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
21.1 Der Veranstalter bemüht sich, sämtliche vereinbarten Reiseleistungen wie bestätigt zu erbringen.
21.2 Änderungen einzelner Reiseleistungen können erforderlich werden, wenn dies aufgrund von Umständen notwendig wird, die ausserhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen.
21.3 Bei geringfügigen Änderungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Preisminderung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für einen solchen Anspruch nicht erfüllt sind.
21.4 Bei wesentlichen Änderungen gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Schweizer Pauschalreisegesetzes, soweit dieses anwendbar ist.
21.5 Der Veranstalter wird den Kunden über wesentliche Änderungen möglichst frühzeitig informieren.
22.1 Der vereinbarte Reisepreis kann nach Vertragsschluss nur im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit und einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung angepasst werden.
22.2 Zulässige Änderungen können insbesondere aufgrund von Veränderungen bestimmter Transportkosten, Abgaben, Gebühren oder Wechselkursen entstehen.
22.3 Der Veranstalter informiert den Kunden über eine allfällige Preisänderung und deren Grundlage.
22.4 Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
23.1 Der Veranstalter haftet nicht für Folgen von Ereignissen, die ausserhalb seines Einflussbereichs liegen und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert oder abgewendet werden konnten, soweit das Schweizer Recht dies zulässt.
23.2 Dazu können insbesondere gehören:
23.3 Bei Pauschalreisen bleiben die zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.
24.1 Stellt der Kunde während der Reise fest, dass eine vereinbarte Leistung nicht vertragsgemäss erbracht wird, hat er dies dem Veranstalter oder der bezeichneten Kontaktperson unverzüglich mitzuteilen.
24.2 Der Kunde hat dem Veranstalter bzw. dem Leistungsträger angemessene Gelegenheit zur Abhilfe zu geben, soweit dies zumutbar ist.
24.3 Der Kunde soll Beanstandungen nach Möglichkeit dokumentieren, beispielsweise durch Fotos, schriftliche Bestätigungen oder sonstige geeignete Nachweise.
24.4 Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.
25.1 Der Veranstalter haftet nach den zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts für die von ihm geschuldeten Leistungen.
25.2 Bei Pauschalreisen gelten die besonderen Haftungsbestimmungen des Schweizer Pauschalreisegesetzes.
25.3 Für Leistungen, welche ausschliesslich durch selbständige Drittanbieter erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die anwendbaren Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
25.4 Eine Haftungsbeschränkung gilt nur, soweit sie nach Schweizer Recht zulässig ist.
25.5 Für Personenschäden gelten die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
26.1 Erscheint der Kunde nicht zum vorgesehenen Reiseantritt, ohne die Reise vorher ordnungsgemäss annulliert zu haben, gilt dies als No-Show.
26.2 Bei einem No-Show können bis zu 100 % des Reisepreises geschuldet sein, soweit dies aufgrund der vereinbarten Bedingungen und der anfallenden Kosten zulässig ist.
26.3 Nicht beanspruchte Reiseleistungen werden grundsätzlich nicht rückerstattet, soweit keine Rückerstattung durch den jeweiligen Leistungsträger erfolgt oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.
27.1 Bricht der Kunde die Reise aus persönlichen Gründen freiwillig ab, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung nicht beanspruchter Leistungen.
27.2 Zusätzliche Kosten einer vorzeitigen Rückreise trägt der Kunde, sofern diese nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung des Veranstalters zu übernehmen sind.
27.3 Bei einem Reiseabbruch aus versichertem Grund kann der Kunde seine Ansprüche gegenüber seiner Reiseversicherung geltend machen.
28.1 Der Veranstalter bearbeitet Personendaten nach den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).
28.2 Personendaten können an Fluggesellschaften, Hotels, Resorts, Transferunternehmen, lokale Partner, Behörden und sonstige Leistungsträger übermittelt werden, soweit dies für die Vorbereitung und Durchführung der Reise erforderlich ist.
28.3 Eine weitergehende Bearbeitung erfolgt nach Massgabe der separaten Datenschutzerklärung des Veranstalters.
29.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation im Zusammenhang mit der Reise grundsätzlich per E-Mail erfolgen kann, sofern keine gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist.
29.2 Der Kunde ist verpflichtet, dem Veranstalter eine aktuelle E-Mail-Adresse und Telefonnummer mitzuteilen.
29.3 Änderungen der Kontaktdaten sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
30.1 Beanstandungen sollen während der Reise möglichst unverzüglich gemeldet werden, damit eine Abhilfe ermöglicht wird.
30.2 Nach der Reise eingereichte Reklamationen sind schriftlich einzureichen und sollen eine möglichst genaue Beschreibung des Sachverhalts sowie vorhandene Belege enthalten.
30.3 Gesetzliche Verjährungs- und Ausschlussfristen bleiben vorbehalten.
31.1 Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt, soweit gesetzlich zulässig, Schweizer Recht.
31.2 Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts.
31.3 Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
31.4 Zwingende Gerichtsstände zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben ausdrücklich vorbehalten.
32.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
32.2 Die unwirksame Bestimmung wird, soweit rechtlich zulässig, durch eine Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
33.1 Keine Bestimmung dieser AGB schränkt zwingende gesetzliche Rechte des Kunden ein.
33.2 Insbesondere bleiben zwingende Bestimmungen des Schweizer Pauschalreisegesetzes, des Obligationenrechts, des Datenschutzrechts, des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie sonstiger anwendbarer Schweizer Gesetze vorbehalten.
Diese AGB treten am 01.10.2026 in Kraft und gelten für sämtliche ab diesem Datum abgeschlossenen Verträge.
Zug, 01. Oktober 2026
AOI-Luxusreisen
Leif Achermann, Inhaber und Geschäftsführer